Haus besetzen

Müssen ja nichts besetzen - können auch ganz brav Miete zahlen oder kaufen, wenn irgendwer unerwartet eine Erbschaft macht *hehe*.
Rechtslage bei Besetzten von Häusern:
Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich gesehen Hausfriedensbruch nach § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB). Ist der Wille des Eigentümers nicht erforschbar oder stellt er sich sogar ausdrücklich nicht gegen die Besetzung, so liegt keine strafbare Handlung vor!
Häuser besetzen in the UK: http://www.squatter.org.uk/notes4squat/deutsch.htm
4 Comments:
aber die flora besteht z.b. drauf dass das haus so oder so besetzt ist, egal was der neue besitzer sagt (der ihnen ja erlaubt hatte so weiterzumachen wie bisher).... ansonsten... die villa von moshammer gibts für 500000 euro ... nur leider falsche stadt.... "und wir schreins raus... ihr kriegt uns hier nicht raus... das ist unser raus.. schmeisst doch endlich schmidt und press und mosch aus kreuzberg raus... "
hm.. unser raus vor allem.. unser haus ... egal
War ja klar das die Scherben hier zum Einsatz kommen! ;)
ich sach nur "Das ist unser Haus" und "wir sind gbeoren um frei zu sein..."
schlaue kerlchen die scherben
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